MITGLIEDSCHAFT

Jetzt Mitglied werden!

Der Thinktank ÆON-Z e.V. bietet Ihnen die Möglichkeit der Mitgliedschaft an als

● ordentliches Mitglied (mit Stimmrecht)
● außerordentliches Mitglied (Fördermitgliedschaft).

Die Satzung bestimmt:

3.2. Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele des Vereins aktiv fördert und die Zwecke gemäß dieser Satzung unterstützt.

3.3. Außerordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die mit den Vereinszwecken übereinstimmt und bereit ist, die Vereinsziele ideell oder materiell zu fördern, ohne aktiv am Vereinsleben teilzunehmen. Außerordentliche Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht und sind nicht wählbar, können jedoch beratend teilnehmen.

3.4. Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung des Vereins an.

3.5. Die Mitgliedschaft wird mit Zahlung der Aufnahmegebühr wirksam.

Der reguläre Mitgliedsbeitrag für die ordentliche Mitgliedschaft natürlicher Personen beträgt derzeit 200,00 Euro pro Kalenderjahr. Der Mitgliedsbeitrag für Fördermitglieder und juristische Personen beläuft sich auf jährlich 1.000 Euro. Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres schriftlich gekündigt werden. Auf freiwilliger Basis kann ein höherer Mitgliedsbeitrag entrichtet werden.

Hiermit beantrage ich die Aufnahme in den Thinktank ÆON-Z e.V.

(* = Pflichtfeld)
















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